Fangestimmungen für 2023

 

Allgemeine Bestimmungen

In allen Gewässern wird der Fischereierlaubnisschein erst dann gültig, wenn das Datum (mit Kugelschreiber) in der Tageskarte, bzw. im Fangbuch eingetragen ist!!!

 

Entnommene Fische sind sofort nach dem Fang mit Fischart und Größe (in cm) in das Fangbuch einzutragen (in den Fließgewässern ist zusätzlich noch die Ortsangabe nach der u. a. Bereichseinteilung erforderlich).

Das Fischen ist nach Erreichen des Fanglimits einzustellen.

 

Bereiche

Saalach

Bichlbruck bis 3-Stufenwehr (Fliegenstrecke) S/B1

von 3-Stufenwehr bis Steg Hausmoning        S/B2

von Hausmoning Steg bis Kraftwerk Rott       S/B3

von Kraftwerk Rott bis Mündung Salzach       S/B4

 

Mühlbach

bis Latschenfabrik                                       M/B1

von Latschenfabrik bis Aumühle                   M/B2

von Aumühle bis Mündung                           M/3

 

Hammerbach                                              H

 

Diese Bereichsunterteilung in die Fließgewässers ist deshalb notwendig, um genauere Angaben über den Ausfang zu bekommen (ist vor allem auch in Bezug

azf evtl. Schadenersatzforderungen sehr wichtig).

 

Das Mitführen des gültigen Fischereischeines, des Fischereierlaubnisscheines,

eines Maßbandes und eines Hakenlösers sind Pflicht. Der Ausfang ist bei Kontrolle den Fischereiaufsehern vorzuzeigen.

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die Bestimmungen dieser Fischereiordnung verliert der Fischereischein seine Gültigkeit und wird sofort entschädigungslos eingezogen. Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet.

 

Inhaber von Jahreskarten dürfen dreimal (3) pro Woche in den Fießgewässern fischen.

Ausfang Fließgewässer zusammen: drei (3) Fische pro Tag.

 

Das Fangbuch mit der Fangauswertungsliste und nicht verbrauchte Tageskarten 

sind bei der Schriftführerin Elisabeth Winkler, bis spätestens 15. Januar des folgendes Jahres abzugeben, auch wenn keine Fangergebnisse erziehlt wurden. Kosequenzen bei Nichtabgabe behält sich der Verein vor.

 

Kinder unter 10 Jahren ist das Mitfischen (eine gemeinsame Rute) mit einem Fischereiberechtigten unseres Vereins erlaubt. Der Ausfang des mitfischenden Kindes wird dem Tagesausfang des Fischereiberchtigen zugerechnet.

 

An allen Gewässern darf nur mit einer Angelrute gefischt werden. Zum Friedfischfang dürfen nur Einzelhaken verwendet werden.