Fischereibeginn:  1. Mai

Fischereiende:   30. November

 

Ab Fischereibeginn bis einschließlich 30.09. sind künstliche Köder und tote Köderfische am System gestattet. Sogenannte Schluckköder (Wurm, Fischstücke usw.) sind ausnahmslos verboten.

 

Vom 1.10. bis 30.11. darf nur mit der künstlichen Fliegenrute und künstlich gebundener Fliege bzw. Streamer gefischt werden.