Fangestimmungen für 2025
Allgemeine Bestimmungen
In allen Gewässern wird der Fischereierlaubnisschein erst dann gültig, wenn das Datum (mit Kugelschreiber) in der Tageskarte, bzw. im Fangbuch eingetragen ist!!!
Entnommene Fische sind sofort nach dem Fang mit Fischart und Größe (in cm) in das Fangbuch einzutragen (in den Fließgewässern ist zusätzlich noch die Ortsangabe nach der u. a. Bereichseinteilung erforderlich).
Das Fischen ist nach Erreichen des Fanglimits einzustellen.
Bereiche
Saalach
Bichlbruck bis 3-Stufenwehr (Fliegenstrecke) S/B1
von 3-Stufenwehr bis Steg Hausmoning S/B2
von Hausmoning Steg bis Kraftwerk Rott S/B3
von Kraftwerk Rott bis Mündung Salzach S/B4
Mühlbach
bis Latschenfabrik M/B1
von Latschenfabrik bis Aumühle M/B2
von Aumühle bis Mündung M/3
Hammerbach H
Diese Bereichsunterteilung in die Fließgewässers ist deshalb notwendig, um genauere Angaben über den Ausfang zu bekommen (ist vor allem auch in Bezug
azf evtl. Schadenersatzforderungen sehr wichtig).
Das Mitführen des gültigen Fischereischeines, des Fischereierlaubnisscheines,
eines Maßbandes und eines Hakenlösers sind Pflicht. Der Ausfang ist bei Kontrolle den Fischereiaufsehern vorzuzeigen.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die Bestimmungen dieser Fischereiordnung verliert der Fischereischein seine Gültigkeit und wird sofort entschädigungslos eingezogen. Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet.
Inhaber von Jahreskarten dürfen dreimal (3) pro Woche in den Fießgewässern fischen.
Ausfang Fließgewässer zusammen: drei (3) Fische pro Tag.
Das Fangbuch mit der Fangauswertungsliste und nicht verbrauchte Tageskarten
sind bei der Schriftführerin Elisabeth Winkler, bis spätestens 15. Januar des folgendes Jahres abzugeben, auch wenn keine Fangergebnisse erziehlt wurden. Kosequenzen bei Nichtabgabe behält sich der Verein vor.
Kinder und Jugendliche, die das siebte, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen. Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz. Erforderlich ist wie bisher ein Erlaubnisschein. Dieser wird nur Mitgliedern des Fischereivereins Freilassing e.V. erteilt. Kinder und Jugendliche (dies gilt vorläufig nur für Kinder unter 14 Jahren) können auch weiterhin an die Fischerei durch einen volljährigen Fischereischeininhabers herangeführt werden. Sie benötigen keinen eigenen Erlaubnisschein, dürfen auch keine eigene Handangel benutzen. Der Ausfang wird dem Inhaber des Erlaubnisscheins zugerechnet. Bei einer Kontrolle am Gewässer durch Fischereiaufseher ist im Zweifel das Alter des Jugendlichen durch einen geeigneten Ausweis nachzuweisen (z.B. Personalausweis, Schülerausweis mit Lichtbild)
An allen Gewässern (Ausnahme: Ausee ab 01. Mai) darf nur mit einer Angelrute gefischt werden. Zum Friedfischfang dürfen nur Einzelhaken verwendet werden.